GESETZLICHE REGELUNG FÜR POLITISCHE Werbung

Seit Oktober 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für politische Anzeigen und Werbeprospekte.

Die europäische Kommission hat eine Leitlinie veröffentlicht für die Transparenz politischer Werbung und damit Verbunden die Verordnungen (EU) 2024/900 und  (EU) 2025/1410 über die Durchführung und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).  Seit dem 10. Oktober 2025 gelten diese unmittelbar in Deutschland und sehen unter anderem eindeutige Kennzeichnungen und Transparenzbekanntmachungen für alle politischen Werbemaßnahmen vor.

Als Anbieter möchten wir Ihnen die Einhaltung dieser Vorschriften so einfach wie möglich machen.

Die Merkblätter geben Ihnen Informationen und Orientierung zu politischer Werbung. Der Fragebogen soll Sie dabei unterstützen Ihrer Transparenzbekanntmachungspflicht nachzukommen um den benötigten Link bereitzustellen.

Für einen Auftrag mit politischer Werbung (Anzeige oder Beilage) benötigen wir von Ihnen

  • einen unterschriebenen Anzeigenauftrag oder Beilagenlieferschein
  • sowie die unterzeichnete Freistellungserklärung und
  • zusätzlich die ausgefüllte und unterschriebene Checkliste zur Bestätigung Ihrer Angaben

Unsere Preise und Konditionen für Anzeigen und Beilagen finden Sie in unseren Mediadaten und auf unserer Seite.

Wenn Sie eine Beilage in unserem Magazin planen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder telefonisch vorab.

Bitte senden Sie uns nachfolgende Dokumente ausgefüllt und unterzeichnet.

Wir können politische Werbung in Form von Anzeigen oder Beilagen nur noch veröffentlichen, wenn vor Veröffentlichung alle erforderlichen Angaben vorliegen, die Anzeige/Beilage gekennzeichnet ist und Transparenzbekanntmachungen online abrufbar sind.

Nachfolgende Informationen sollen Ihnen dabei helfen Ihre politischen Werbemaßnahmen umzusetzen.